ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge von der Firma mytrans Transport, die diese im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes abschließt.
Die Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport gelten für den Transport von Umzugsgut im Möbelauto (Möbelanhänger, Kofferwechselaufbau, Container, Liftvan) im Inland sowie von und nach dem Ausland. Sie gelten für alle Verrichtungen und die damit zusammenhängenden Geschäfte des Auftragnehmers, soweit ihnen nicht gesetzliche Vorschriften, insbesondere solche zum Schutze von Verbrauchern, entgegenstehen.
Der Auftragnehmer hat seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auszuführen.

Haftung für Auftraggeber

Der Auftraggeber haftet

*für Echtheit, Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Belege; Informationen;
*für Verlust und Beschädigung der Transportmittel, Zubehörteile und Packmittel, soweit diese durch ihn oder durch von ihm gestellte Hilfskräfte zu verantworten sind;
*für das Möbelauto einschließlich Material des Auftragsnehmers im Falle der Selbstbe- oder – Selbstentladung des Transportgutes;
*für die Folgen fehlerhafter Angaben über Gewicht, Inhalt und Art des Transportgutes; eine Verpflichtung zur Nachprüfung besteht für den Auftragnehmer nicht;
*für alle Unkosten, die in Folge einer nicht durch Verschulden des Auftragnehmers entstandenen Transportverzögerung oder -behinderung erwachsen

Plichten des Auftragsgebers

Kann die Entladung des Möbelautos nicht sofort nach dem Eintreffen am Bestimmungsort erfolgen, kann der Auftragnehmer Ersatz aller aus der verzögerten Annahme entstehenden Unkosten und Schäden verlangen und auf Kosten des Auftraggebers das Gut entladen und einlagern.

Mündliche Abrede

Für die Ausführung mündlich erteilter Aufträge, die von keiner Seite schriftlich bestätigt sind, trägt der Auftraggeber die Gefahr.

Haftung des Auftragnehmers
Haftungsgrundsätze
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung).
Versicherung
Im Schadensfall erfüllt der Auftragnehmer seine Verpflichtung durch Abtretung seines Anspruches gegen die Versicherungsgesellschaft. Versichert der Auftraggeber selbst, so ist jeder Schadenersatzanspruch aus den durch diese Versicherung gedeckten Gefahren gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen, geht also nicht auf den Versicherer über.

Die Haftung ist ausgeschlossen:

*Wenn die Verpackung der Waren nicht von uns erfolgt, übernehmen wir keine Verantwortung
*Keine Haftung für Schäden infolge fehlender oder mangelhafter Verpackung
*für Schäden, die infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Gutes entstehen, wie z. B. Bruch oder Beschädigung von Marmorplatten, Glas, Porzellan, Spiegeln, Glühkörpern, Stuckrahmen, Beleuchtungskörpern, Lampenschirmen, Ofen und mechanischen Werken.
*Die Haftung ist ferner ausgeschlossen für Schäden, wie z. B. zu große Belastung der Möbel, Lösen von Verleimungen, Lack-, Kratz- und Schrammschäden, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen sowie Witterungseinflüsse.

*für Funktionsschäden an Elektrogeräten, wie z. B. Waschmaschinen, Rundfunk-, Fernseh-, EDV- oder ähnlich empfindlichen Geräten;
*für Schäden an Pflanzen oder Tieren;
*für Schäden, die durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche,giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere entstehen;
*Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.
*für Beschädigung der Umzugsgüter bzw. an Wänden, Fenster, Böden und Stiegengeländer, während des Be- oder Entladens, Ab- und Aufseilens, wenn ihre Größe oder Schwere den Raumverhältnissen an der Be- oder Entladestelle nicht entspricht, der Auftragnehmer den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen und der Auftraggeber auf der Durchführung der Leistung bestanden hat
*Transportmittel (Eisenbahn, Schiff) hervorgerufen sind oder die sich aus unverschuldeten Verkehrszwischenfällen ergeben (z. B. Autopannen, Wegeverhältnisse);
*für Einhaltung festgesetzter Termine bei verspätetem Eingang amtlicher Urkunden sowie für Auskünfte über Zollbehandlung, Ausfuhrbestimmungen oder sonstige gesetzliche Vorschriften.
*Für Beschädigungen welche in Folge einer „Facharbeitertätigkeit“ (Tischler, Elektriker od. Installateur) entstehen , der Auftragnehmer den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen und der Auftraggeber auf der Durchführung der Leistung bestanden hat.

Die Haftung erlischt, wenn äußerlich erkennbare Mängel nicht sofort bei Ablieferung dem Auftragnehmer schriftlich zur Kenntnis gebracht werden; bei äußerlich nicht erkennbaren Mängeln hat die Meldung spätestens am dritten Tag nach Ablieferung zu erfolgen
Gefährliches Umzugsgut
Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc.)
Sonstiges
Alle Ansprüche gegen den Auftragnehmer, aus welchem Rechtsgrund auch immer, verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis des Berechtigten von dem Anspruch, spätestens jedoch mit der Ablieferung des Gutes.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat dieser im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit eines Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am Nächsten kommen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Wertersatz
Hat der Möbelspediteur Schadensersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme des Gutes zur Beförderung an. Der Wert des Umzuggutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfestellung zu ersetzten.
Haftungsausschluss
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Leihfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).
Besonders zu bezahlen sind:

*Transporte von Klavieren, Tresoren und anderen Schwergütern;

*Mehraufwendungen bzw. Mehrleistungen im Interesse des Umzuges, auch ohne besonderen Auftrag. Die Art der Ausführung steht lediglich in der Wahl des Auftragnehmers;

*Installations-, Dekorations-, Tischler- und Reinigungsarbeiten;

*Mehraufwendungen durch Witterungsverhältnisse oder falls in gesperrten oder aufgerissenen Straßen das Möbelauto nicht vor das Haus gefahren werden kann, desgleichen für Wartezeiten des Möbelautos und des Personals, dass der Auftragnehmer nicht verschuldet hat, ferner angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, soweit nicht bei der Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände stattgefunden hat, sowie Mehrkosten, die durch Umwege entstehen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind;

Sicherung besonders transportempfindlicher Güter

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh- Radio- und HiFi-Geräten, EDV- Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. Außer wenn das Umzugsgut vom Möbelspediteur selbst verpackt wird.

Zahlungen

Die Angebotspreise sind Nettobeträge.

Haftung

Für eventuelle Schäden greift die Versicherung. Schadensmeldungen werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich innerhalb von einer Woche nach Umzugstermin mit entsprechenden Rechnungskopien des beschädigten Umzugsgutes eingereicht werden

Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nicht anders vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Abtretung

Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Personen des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten

Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

Schadensanzeige

Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:

*Untersuchen Sie das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste. Halten Sie diese auf der Empfangsbescheinigung bzw. einem Schadensprotokoll spezifiziert fest oder zeigen Sie diese dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung an.
*Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 3Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden.
*Pauschale Schadensanzeigen genügen auf keinen Fall.
*Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt. Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie, um den Anspruchsverlust zu verhindern, in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist.
*Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

Rechnungen die nicht wie vereinbart überwiesen wurden rechnen wir 10% Bearbeitungsgebühren.

Voraussetzung

Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten garantieren zu können, gehen wir von folgenden Voraussetzungen aus: Die Transportwege sind frei zugänglich, statisch geeignet und ausreichend dimensioniert. Vereinbarungsgemäße Durchführung des Auftrages setzt voraus, dass nicht extreme Witterungsbedingungen (Überschwemmung, Schneefall, Glatteis, etc.) eine Leistungserbringung erschweren bzw. unmöglich machen.
Vereinbarungsgemäße Durchführung des Auftrages setzt voraus, dass nicht extreme Witterungsbedingungen oder nicht vorhersehbare Baustellen bzw. behördliche Sperrung der Zu-/Abfahrtswege (Überschwemmung, Schneefall, Glatteis, etc.) eine Leistungserbringung erschweren bzw. unmöglich machen.
Zusätzliche Kosten
Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss; nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.

Kündigung des Vertrages

Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittszahlung von 30% des veranschlagten Entgelts erhoben. Ab 5 Tage vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet.
Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist der diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
Gültigkeit
Falls ein Auftraggeber unser Angebot in Anspruch nimmt, erklärt er damit zugleich, dass er unsere AGB gelesen hat und damit einverstanden ist. Sollte der Auftraggeber unsere AGB nicht gelesen haben, übernehmen wir keine Haftung.
Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Betrag ist bei Transporten innerhalb Österreichs nach dem Verladen fällig und in barem oder in Form gleichwertigem Zahlungsmittel zu bezahlen. Bei Auslandstransporten gelten dieselben Regelungen wie bei Inlandstransporten. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern, gemäß § 419 HGB.
Zahlung
Nach Rechnungserhalt netto in EUR, zuzgl. der gesetzl. USt, MSVS, SVS/RVS, Fixe taxe (Papiere Portio), zuzgl. der üblichen Nebenspesen, nicht durch unser Verschulden verursachte Steh- und Wartezeiten, Grenzwartezeiten über 2 Stunden. Bei Pauschalpreisvereinbarungen entfallen SVS/RVS und Fixe Taxe. Stornogebühren lt. Möbeltransporttarif.
Zahlungsverzug
Bei Überschreitung der Fälligkeit berechnen wir Ihnen die ortsüblichen Spesen und Zinsen pro angefangenen Kalendermonat.

Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist (sofern die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nichts anderes ergeben), das zuständige Gericht in Wels zuständig. Es gilt österreichisches Recht.
Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht berechenbar.
Normalarbeitszeit
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Minimale Verrechnung: 2 Stunden (ausgenommen schriftliche Sondervereinbarungen).
Verpackung
Alle Sendungen müssen vom Versender ordnungsgemäß und dem Inhalt entsprechen verpackt sein. Die Sendungen müssen somit normalem Handling während des Transportes standhalten. Unverpackte Gegenstände sind Waren, welche nicht auf einer stabilen und ebenen Oberfläche gestapelt oder geladen werden können.